Hessen - Im Rahmen der Verbandsvorstandssitzung des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. (HFV) am Freitagabend haben Präsidiumsmitglieder, Regionalverantwortliche und Kreisfußballwarte über die Fortführung des Wettbewerbs um den Hessenpokal 2020/21 beraten.

Zu Beginn gab HFV-Präsident Stefan Reuß einen aktuellen Stand in punkto Corona-Pandemie und den entsprechenden Beschränkungen wieder. Der Verbandsvorstand nahm mit großem Bedauern die erneuten Einschränkungen für den Jugendfußball zur Kenntnis. Dies ist unter sportlichen, sozialen und gesundheitlichen Aspekten mit weiterhin erheblichen Folgewirkungen verbunden.

Neben den Berichten der einzelnen Präsidiumsmitglieder bildete die Diskussion über die Möglichkeiten zur Ermittlung eines Hessenpokal-Siegers 2021 den Mittelpunkt der Veranstaltung. Besondere Herausforderungen bei dieser Debatte bildeten dabei der festgelegte Zeitpunkt zur Meldung des Hessenpokal-Siegers bis zum 1. Juli 2021 an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die nicht gegebene Spielmöglichkeit für Amateurmannschaften. Laut behördlichen Vorgaben besteht die Spielmöglichkeit derzeit nur für Fußballmannschaften ab der Regionalliga aufwärts und mit den entsprechenden Hygienekonzepten.

Der HFV hat daher beschlossen, den Wettbewerb ab den Viertelfinalspielen mit den Mannschaften fortzusetzen, die in der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Pandemie mit den entsprechenden und bewährten Hygienekonzepten Fußball spielen dürfen. Die daraus resultierend bereits feststehenden Viertelfinalbegegnungen sollen in der kommenden Woche ausgetragen werden, die genauen Termine werden nach Festlegung veröffentlicht. In gemeinsamen Beratungen potentieller Achtelfinalteilnehmer wurde besprochen, dass die Amateurvereine, die damit im Achtelfinale ausscheiden, solidarisch von den übriggebliebenen höherklassigen Vereinen eine finanzielle Entschädigung erhalten sollen. Zusätzlich räumt der HFV den ausscheidenden Achtelfinalisten ein Startrecht im Hessenpokal-Wettbewerb der kommenden Saison ein. Unabhängig von diesem Beschluss empfiehlt der Verbandsvorstand, die acht ausscheidenden Mannschaften im Achtelfinale des Hessenpokals der Saison 2021/22 einzugliedern.

„Es war und ist permanent unser erstrebenswertes Ziel, im Rahmen der Möglichkeiten zum Infektionsschutz die Wettbewerbe des Hessischen Fußball-Verbandes auf sportlichem Wege zu beenden. Für die Meisterschaftsrunde war eine solche Lösung leider nicht durchführbar. Im Hessenpokal können wir durch den nun gefundenen Weg einen Sieger auf dem Platz küren“, erklärte Präsident Stefan Reuß und fügte an: „Natürlich ist es bedauerlich, dass die acht Amateurvereine in diesem Jahr nicht die Möglichkeit wahrnehmen können, als Hessenpokal-Sieger in den DFB-Pokal-Wettbewerb einziehen können. Wir haben unter den Gegebenheiten eine solidarisch getragene Lösung gefunden.“