Hessen - Werte Vereinsvertreter, bitte beachten Sie unten anstehende Informationen zur Wechselperiode I für Amateurspieler (Seniorenbereich) und der Abmeldefrist im Juniorenbereich:


Haben sich die Fristen im Vergleich zu den Vorjahren verändert?

Die Fristen zum Vereinswechsel für den Senioren- und Jugendbereich bleiben unverändert. Hier sind wir allerdings abhängig von den allgemeinverbindlichen Entscheidungen des DFB. Der DFB hat für den Seniorenbereich den 01.07. – 31.08. der FIFA gemeldet. Stand jetzt sind keine Änderungen vorgesehen.


Wann können die Spieler abgemeldet werden? Ist eine Abmeldung vor dem 01.06.2021 zu früh?

Hier ist zwischen dem Senioren- und dem Jugendbereich zu differenzieren.

Bei den Herren und Frauen gibt es keinen Beginn einer Abmeldefrist, sondern es gelten die zwei folgenden Grundsätze:

1. Die Abmeldung muss bis zum 30.06.2021 erfolgen.

2. Diese darf erst nach dem letzten Spiel stattfinden.

Dadurch, dass unterhalb der Regionalliga keine Meisterschaftsspiele mehr anstehen, kann im Herren und Frauenbereich eine Abmeldung bereits jetzt erfolgen. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Pokalwettbewerbe auf Kreisebene noch nicht abgebrochen wurden. Die Wechsel finden dann nach den Bedingungen der Wechselperiode I statt (u.a. festgeschriebene Höchstsumme).

Im Jugendbereich gilt die Abmeldefrist im Juni. Bitte hier unbedingt beachten, dass die Pokalwettbewerbe im Gegensatz zu den Meisterschaftsrunden noch nicht abgebrochen wurden. Nur bei einer Abmeldung innerhalb des Monats Juni, kann die Wartefrist bei Zustimmung entfallen (Spielrecht ab 01.07.) und es greifen die maximalen Höchstbeträge der Ausbildungsentschädigung.


Auswirkung der Annullierung der Saison auf das Wechselrecht

Die Annullierung der Saison hat auf das Wechselrecht keine Auswirkungen. Diese Entscheidung ändert nichts daran, dass Spieler auf dem Platz gestanden und Pflichtspiele absolviert haben. Diese Spieleinsätze sind im Sinne der Wechselvorschriften beim Wechsel des Spielers als Tag des letzten Spiels vom abgebenden Verein anzugeben.


Hat die vorrübergehende Aussetzung des Spielbetriebs Auswirkungen auf andere Bereiche des Vereinswechselrechts als die Berechnung der Wartefrist beispielsweise auf die Berechnung der Ausbildungsentschädigung?

Nein, hier bleibt alles unverändert. Es gelten die bestehenden Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung.


Zu den aktuellen Themen aus dem Bereich "Passwesen" veranstaltet der HFV folgendes Online-Seminar:

„Vereinswechselrecht und Antragstellung Online“

Dienstag 25.05. von 18:00 – 19:30 Uhr

Inhalte: Detaillierte Informationen zum Vereinswechselrecht Wechselperiode I für den Seniorenbereich / Abmeldefrist im Juniorenbereich - Informationen zur Beantragung von Spielrechten auch Sonderspielrechte - Praxisnahe Hinweise für alle, die an einem Wechsel beteiligt sind - Vorstellung der und Anwendertipps zur Antragstellung Online


Nähere Informationen zu den Themen und die Möglichkeit der notwendigen Anmeldung finden Sie wie gewohnt in unserem Veranstaltungskalender unter diesem Link.