Hessen - Mit dem Präsidiumsbeschluss des HTTV zum Abbruch der Saison 2021/22 in den hiesigen Tischtennis-Ligen, kommen folgende Regelungen für die Saison 2022/23 zur Anwendung:

1. Alle Mannschaften, die auf einem Aufstiegsplatz stehen, haben das Recht in der nächsten Saison in der höheren Spielklasse zu starten. Die Mannschaft ist zum Direktaufstieg verpflichtet. (Wettspielordnung F 3.4.4 Direktaufstieg).

2. Alle Mannschaften, die auf einem Abstiegsplatz stehen, steigen ab.

3. Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an einer Relegation/Aufstiegsspielen berechtigt, haben das Recht, nächste Saison in der höheren Spielklasse zu starten.

4. Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an Abstiegsspielen berechtigt, verbleiben nächste Saison in dieser Spielklasse.

5. Alle Mannschaften, die auf einem Platz stehen, der zur Teilnahme an vorsorglichen Aufstiegsspielen berechtigt, werden für das Auffüllen einer Spielklasse berücksichtigt.

6. Im Rahmen der Vereinsmeldung wird die unverbindliche Aufstiegsbereitschaft bis zum fünften Tabellenplatz abgefragt.

7. Alle Mannschaften die zurückgezogen oder gestrichen wurden steigen in die nächsttiefere Spielkasse ab und werden nicht zum Auffüllen von Spielklassen berücksichtigt. (Wettspielordnung G 7.4.2).

8. Wettspielordnung F 3.4.5 Sonderstartrecht Hessenliga Jugend 18 (ab Saison 22/23 gilt Jugend 19) kommt auf Antrag (bis 10. Juni) zur Anwendung.