Hessen - Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Pandemiebeginn Vorgaben und Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht.

An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen tritt am 02. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 02. April 2022.

In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen – wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.


Informationen zum Themenfeld Corona:

https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen

https://www.zusammengegencorona.de/