Hessen - Die Aussage verwirrt auf den ersten Blick ein wenig: Auf Anfrage bestätigte uns am Mittwoch der Hessische Fußball-Verband, dass der Einsatz von Corona-Infizierten Spielern, oder Spielern, die wegen eines abzuwartenden Testergebnisses auf Corona unter Quarantäne stehen und eigentlich nicht das Haus verlassen dürften, nicht zum Verlust des Spiels führt, es also im Nachgang nicht am sogenannten "Grünen Tisch" von einem Sieg in eine Niederlage umgewandelt wird.

Der HFV betont hier, dass durch eine Corona-Infektion und eine angeordnete Quarantäne nicht das Spielrecht des Spielers gemäß HFV-Richtlinie beeinflusst wird, der Spieler besitzt also unverändert eine gültige Spielberechtigung und ist somit für das Spiel einsetzbar.

Der gegnerische Verein, oder dessen Spieler, Trainer etc., haben lediglich die Möglichkeit, den besagten Spieler privat zu verklagen oder ihn bei der nächsten Gesundheitsbehörde anzuzeigen, der HFV jedenfalls wird wegen des Spielausgangs nicht aktiv werden.

Wenn man sieht, welchen Aufwand die Vereine seit der Vorbereitung auf die neue Saison betreiben müssen, um das Risiko von Neuinfektionen auf dem Sportgelände so gering wie möglich zu halten, dann erstaunt es schon, dass Fußballer, die mit Corona infiziert sind oder zumindest in Verdacht stehen, angesteckt zu sein, mitspielen dürfen. Es müssen ja zum Beispiel auch blutende Spieler wegen der Übertragungsgefahr von etwa AIDS sofort vom Schiedsrichter des Feldes verwiesen werden.

In der Praxis sind damit dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Zwar dürfte ein gewissenhaft geführter Verein wohl kaum auf die Idee kommen, einen an Corona erkrankten Spieler einzusetzen, schließlich könnte dieser ja alle anderen Mitspieler, Trainer und Betreuer anstecken, aber ob dies nicht doch von Klubs ausgenutzt wird, die im Auf- oder Abstiegskampf stecken und ein wichtiges Spiel vor der Brust haben, darf getrost angezweifelt werden.