Hessen - Das Jahr neigt sich dem Ende zu und neben Weihnachtsfest und Jahreswechsel steht auch die Wechselperiode II (WP II) vom 01. Januar bis zum 31. Januar 2020 kurz bevor.

Viele Vereine nutzen diese Gelegenheit, um noch einmal auf dem Transfermarkt tätig zu werden. Um Sie hierbei zu unterstützen und Formfehler bei der Beantragung der Spielberechtigung zu vermeiden, haben wir nachfolgend die relevanten Eckdaten zusammengetragen.

Allgemeine Informationen:

- Spieler des älteren A-Juniorenjahrgangs (Jg. 2001) und Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs (Jg. 2003) wechseln, genauso wie die Seniorinnen/Senioren, unter den hier aufgeführten Bedingungen

- Jugendbereich: keine Abmeldefrist im Winter! Wechsel mit Zustimmung (drei Monate + ein Tag ab dem Tag der Abmeldung) Wechsel ohne Zustimmung (sechs Monate ab Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes + ein Tag)

- Entschädigungssummen sind im Winter frei verhandelbar (Jugend und Senioren)

- Zentrale HFV E-Mail-Adresse für Passangelegenheiten (ausschließlich erreichbar aus dem E-Postfach): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die E-Mailadressen der Mitarbeiter außerhalb des E-Postfachs finden Sie auf der Homepage.

- Abmeldung unbedingt erst nach dem letzten zu absolvierenden Spiel tätigen

- Wechsel können schon jetzt beantragt werden (selbstverständlich auch vor dem 01.01.2020), sofern der Spieler nicht mehr für den abgebenden Verein spielen will

- Vertragsabschluss ersetzt nicht die Freigabe des abgebenden Vereins; Zustimmung muss beim Wechsel Amateur zum Vertragsspieler in WP II zusätzlich eingereicht werden


Abmeldeverfahren:

Ein/e Amateur/in oder ein/e Vertragsspieler/in, der/die sich in der Wechselperiode II einem neuen Verein anschließen und für diesen als Amateur das Spielrecht in Anspruch nehmen möchte, muss sich gemäß § 120 Nr. 3 h Spielordnung bis spätestens 31. Dezember 2019 bei seinem / ihrem bisherigen Verein abmelden (gilt für den Seniorenbereich).

Die stellvertretende Abmeldung (Abmeldung durch den aufnehmenden Verein) ist im Zuge der Antragstellung-Online beim Wechsel innerhalb Hessens unter der Rubrik Vereinswechsel möglich, sofern zusätzlich zum unterschriebenen Vereinswechselantrag eine Vollmacht des Spielers bzw. des Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese ersetzt den Versand eines Einschreibens. Denken Sie in diesem Fall an die Antragstellung im Monat Dezember zur Fristwahrung der Abmeldung. Eine schriftliche Abmeldung hat per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.

Ab dem Zeitpunkt des Versandes der eingeschriebenen Sendung bzw. der Information über die Abmeldung via E-Postfach (Abmeldung durch den aufnehmenden Verein) ist der abgebende Verein gemäß § 120 Spielordnung verpflichtet, den Spielerpass mit den erforderlichen Eintragungen auf der Rückseite (Tag der Abmeldung, Tag des letzten Spiels und Zustimmung ja/nein) innerhalb der Frist von 14 Tagen (Datum des Poststempels der eingeschriebenen Sendung) an die Passstelle, den Spieler oder den neuen Verein per Einschreiben (siehe oben) zu senden.

Einfacher, sicherer und schneller ist natürlich die Eingabe der Daten unter dem Punkt Abmeldung in DFBnet Spielplus Bereich Antragstellung in Verbindung mit der Entwertung und Archivierung des Spielerpasses. Eine persönliche Übergabe an den Spieler oder einen Vertreter des neuen Vereins gegen Empfangsbescheinigung (Vordruck auf der Homepage) ist auch möglich.

Reagiert der abgebende Verein nicht innerhalb dieser Frist, ist der Spieler verbandsseitig durch die Passstelle für den Antragsteller freizugeben (Zustimmung ja).

Wichtig: Kündigt ein Spieler per ordnungsgemäßem Einschreiben die Mitgliedschaft im Verein, ist der Spielerpass auch innerhalb der 14 tägigen Frist herauszugeben. Mit dieser Kündigung endet auch die Spielberechtigung für den Verein. Bei Abmeldung durch den aufnehmenden Verein ist die zumeist Mitgliedschaft separat zu kündigen.


Abgabetermin der Senioren-Wechselunterlagen zur Wechselperiode II

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen oder internationalen Vereinswechsel der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Freitag, 31. Januar 2020, 23.59 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle (Foyer Landessportbund – nach der Eingangstür gleich links) einwerfen. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle und nicht der Poststempel. Die Antragstellung Online ist ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt möglich und sichert bei Eingabe bis einschließlich 31.01.2020 die Fristwahrung.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung und Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können ausschließlich bei nachträglichen Freigaben und Vertragsspielerverträgen berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist auch eine Übermittlung per Scan möglich. Bis zum Fristende müssen vorliegen: Vereinswechselantrag, Nachweis der Abmeldung und (nachträgliche) Freigabe – bei Vertragsspieler zusätzlich Vertrag und beim Wechsel ohne Statusveränderung Vertragsauflösung beim vorherigen Verein.

Die Vereinswechselunterlagen können zur Fristenwahrung auch vorab per Fax oder als Scan übermittelt werden. Auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. Januar 2020. In diesem Fall werden Vereinswechselanträge erst nach Eingang des Originals bearbeitet. Bei Fristversäumnis entsteht für den Spieler automatisch eine Wartefrist von sechs Monaten ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes.

Grundsätzlich sollte, wenn nicht der sichere Weg der Antragstellung Online genutzt wird, die Zusendung aller Wechselunterlagen per Einschreiben erfolgen. Nur so ist die Nachweisführung bei Verlust der Dokumente, beispielsweise auf dem Postweg, sichergestellt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, die Unterlagen vor dem Versand einzuscannen oder zu kopieren, so dass diese bei nachgewiesenem Verlust nachgereicht werden können.


Hochladen von Spielerfotos:

Es bietet sich an, bereits im Zuge der Antragstellung das Spielerfoto des Spielers ins DFBnet hochzuladen. Hierzu gibt es oben auf der Seite neben der Mappe „Antrag“ die Mappe „Foto“. Sofern das Foto nicht bei der Antragstellung hochgeladen wurde, gibt es die Möglichkeit, dies über die Spielberechtigungsliste (Klick auf Icon „Spieler bearbeiten“ vor dem Spielernamen) nachzuholen.


Vorzeitiges Seniorenspielrecht:

Die Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 2002 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2004 erst zu Beginn der Saison 2020/21 (01.07.2020) erfolgen. A-Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können - ohne zusätzliche Beantragung – im Seniorenbereich eingesetzt werden. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 29 Nr.3 und 30 Nr. 2 Jugendordnung geregelt.


Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Wechselperiode II / Vereinswechsel im Jugendbereich / der Antragstellung Online und zu internationalen Wechseln gibt es auf www.hfv-online.de unter Rubrik „Service - Spielerpass“.


Bitte unbedingt beachten - Anschrift der Passstelle:

Hessischer Fußball-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt