Schwalm-Eder - Ob wochenlanger Regen, Frost mit Schnee oder gar wie 2018 extreme Hitze - unsere Sportplätze müssen einiges aushalten. Treten Schäden auf, fehlt den Vereinen oft das geeignete Werkzeug, unter Umständen auch die finanziellen Mittel, um diese wieder zu beheben. In allen Fällen würde der Klub gerne aktiv werden, doch reicht das vorhandene Geld, um die Maßnahmen umzusetzen?

Auf unsere Nachfrage hin hat der Landrat und Sportdezernent Winfried Becker Hessensport24 informiert, für welche Maßnahmen es wo und in welcher Höhe Fördergelder gibt.

Dabei beschreibt die Aufzählung förderfähiger Vorhaben nur Beispiele. In der Praxis gibt es sicher noch mehr Maßnahmen, die bezuschussbar sind.

Unterschiedlich hoch können auch die Förderungen durch Städte und Gemeinden sein, dennoch sollen die Vereine durch den Bericht eine erste Orientierungshilfe bekommen. So können sie sich informieren, wo welche Gelder zu beantragen sind und mit welcher Unterstützung gegebenenfalls zu rechnen ist.


Baumaßnahmen:

Der Landes-Sport-Bund Hessen (lsb h) fördert diese mit bis zu 25 Prozent des Rechnungsbetrages, sofern das Konto des jeweiligen Vereins beim lsb h noch über das entsprechende Guthaben verfügt.

Jeder im lsb h organisierte Sportverein verfügt dort nämlich über ein Guthaben-Konto. Hier ist ein bestimmter Sockelbetrag vorhanden. Die Höhe des Betrags ist gestaffelt nach der Anzahl der Vereinsmitglieder (bei 400 Mitgliedern 8.000 EUR).

Aus diesem Topf können die Vereine Förderungen für Baumaßnahmen oder den Kauf langlebiger Sportgeräte beantragen und innerhalb Foto: Sebastian Leitnervon acht Jahren diese 8.000 EUR aufbrauchen. Werden als Beispiel im Jahre 2022 2.000 EUR entnommen, so werden diese 2.000 EUR nach acht Jahren wieder aufgefüllt, sodass nach acht Jahren wieder die ursprünglichen 8.000 EUR auf dem Konto sind.

Der Schwalm-Eder-Kreis fördert mit maximal 20 Prozent des Rechnungsbetrages. 20 Prozent dann, wenn auch die jeweilige Gemeinde/Stadt vor Ort ebenfalls mindestens 20 Prozent dazugibt.

Zählt man nun alle drei Förderwege zusammen, so kommt man schon auf mindestens 65 Prozent des Rechnungsbetrages. Gibt die Kommune noch mehr, erhöht sich auch die Fördersumme.

Im Falle der Sportplätze sind Regenerationsarbeiten ebenso förderfähig, wie die Installation von Beregnungsanlagen, der Einbau von Maulwurfsperren oder die Modernisierung der Flutlichtanlage.

Je nach Kosten der Baumaßnahme kann sogar eine Landesförderung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) für das Vorhaben in Betracht kommen, diese beträgt je nach Projekt 10 bis 30 %. Wenn die Landesförderung über 10 % liegt, z.B. 30 %, dann reduziert sich allerdings der Anteil des Landkreises und der Gemeinde. Die Förderquote kann somit insgesamt bis zu 75% betragen.

Ein Vorteil für den Verein ist, dass der Eigenanteil auch in Eigenleistung erbracht werden kann, natürlich nur soweit es sinnvoll und überhaupt möglich ist.


Sportgeräte

Auch die Anschaffung von Sportgeräten wird unterstützt. Hier kann durch Kombination der Fördergelder (lsb h 50 %, Schwalm-Eder-Kreis 10 %, Stadt/Gemeinde 10 %) im Idealfall tatsächlich ebenfalls eine Förderquote von 75 % erreicht werden.


Rasenmäher

Eine Besonderheit bei der Förderung bilden Rasenmäher oder Mähroboter. Seit geraumer Zeit fördert der lsb h die Anschaffung der Geräte, mit denen die Vereine vielerorts die Pflege der Sportplätze selbst übernommen haben. 10 % vom lsb h, 10 % vom Schwalm-Eder-Kreis und 10 % von Stadt bzw. Gemeinde ergeben insgesamt eine mögliche Förderung in Höhe von 30 %.

Bei einer Anschaffung eines Mähroboters kann sich durchaus auch eine Anfrage beim hessischen Innenministerium lohnen. So bekam ein Verein aus dem Schwalm-Eder-Kreis einen fünfstelligen Betrag für den Kauf eines solchen Gerätes!


Weitere Fördermöglichkeiten

1. Impulsfinanzierung von je 500,00 EUR im 1. Jahr eines "Freiwilligen Sozialen Jahres" (FSJ)

2. Jeweils 1/3 der Kosten einer Übungsleiter-C-Lizenz der Fachverbände oder des lsb h

Einzelpersonen werden in der Regel nicht gefördert. Eine Ausnahme bildet hier die Erstschwimmer-Ausbildung (Seepferdchen) von 5- bis 8-jährigen Kindern. Hier werden die Kosten für einen qualifizierten Ausbildungskurs nach einem Beschluss des Kreistags aus dem Sommer 2021 auf Antrag übernommen.


Hier ein Flyer zum Ausdruck, der die Förderwege noch mal grafisch darstellt:


Ansprechpartner:

Ansprechpartner beim Schwalm-Eder-Kreis ist der Sportbeauftragte Jörg-Thomas Görl.

Herr Görl kann Sie in der Regel auch bezüglich der Förderungen durch lsb h und das Hessische Innenministerium beraten.

Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: 05681/775-4060
Telefax: 05681/775-4062
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Weitere Infos zum Thema Rasenpflege erhalten Sie auch auf der Website der Firma Klei: