Allendorf - Auch drei Tage später ist noch vieles unklar, was sich am Sonntag beim Spiel der Fußball-Kreisliga A2 zwischen der SG Landsburg gegen die FSG Efze 04 zu getragen haben soll. Fakt ist, dass der Rettungshubschrauber kommen musste, der Trainer der heimischen SG zusammengebrochen war und deshalb ins Ziegenhainer Krankenhaus eingewiesen wurde, man das Spiel aber zu Ende spielte. Die Gäste siegten 3:2 (1:0).

Nach allem, was bislang bekannt ist, lief bereits die Nachspielzeit, als der Trainer der SG Landsburg Marko Meier (Foto) plötzlich an der Außenlinie zusammenbrach. Auslöser soll eine Kopfnuss gewesen sein, die Meier von einem Gäste-Spieler zugefügt bekam. Die Verantwortlichen der FSG Efze 04 bestreiten diesen Vorwurf allerdings.

Marko Meier (Foto: Heinz Trollhagen).Infolge der vermeintlichen Kopfnuss kam es zu einer Rudelbildung, bei der sich auch einige Zuschauer unerlaubterweise auf dem Spielfeld aufhielten. Es soll dann aber nicht zu weiteren Handgreiflichkeiten gekommen sein.

Als sich die Lage wieder beruhigte, ließ Schiedsrichter Sebastian Graff die verbleibenden Sekunden noch weiterspielen und pfiff die Partie nach insgesamt 98 Minuten ab.

Da Meier offensichtlich ärztliche Hilfe benötigte, wurde ein Notarzt angefordert. Dieser kam, weil alle Rettungswagen im Einsatz waren, per Hubschrauber zum Sportplatz nach Allendorf. Meier wurde dann, wie bereits erwähnt, ins Ziegenhainer Krankenhaus eingeliefert.

Dirk Spengler vom Sportgericht Schwalm-Eder hat den Vorfall zwecks einer Prüfung an den Verbandsanwalt des Hessischen Fußball-Verbandes weitergeben. Dort wird nun festgelegt, ob man sich selber der Sache annimmt oder der Fall zurück an das hiesige Sportgericht geht. Beide Parteien haben bis zum heutigen Donnerstag 24 Uhr Zeit, sich zu den Vorgängen zu äußern.

Ob eine private Anzeige gestellt wurde, kann Spengler zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Da es weder Feldverweise gab, noch das Spiel abgebrochen wurde, geht es in der Verhandlung vermutlich lediglich um den Tatbestand "Ausschreitungen", so Spengler. Dennoch sei es ein Fall für das Sportgericht, etwaige privat-rechtliche Schritte ausgenommen, da die Vorkommnisse auf dem Sportgelände stattfanden.