Schwalm-Eder - Das Meisterschaftsspiel der Fußball-Kreisliga B1 Schwalm-Eder zwischen der SG Bartenwetzer III gegen den SC Rhünda II (Spielendergebnis 1:4) wird wegen des fahrlässigen Einsatzes i.S.v. §61 Nr.1 SpO von vier nicht einsatzberechtigten Spielern vom zuletzt ausgetragenen und gewerteten Serienspiels mit drei Punkten und mit 3:0 Toren für die SG Bartenwetzer III als gewonnen gewertet.

Der SC Rhünda wird gem. § 31 Nr.1 StO mit einer Geldstrafe in Höhe von 60,00 € belegt.

Die entstandenen Gesamtkosten (Verfahrenskosten und Geldstrafe) dieses in Schriftform durchgeführten Verfahrens fallen dem SC Rhünda zur Last (§74 Nr.1 ff RVO).