Schwalm-Eder - Aufgrund des Einsatzes eines für den SC Rhünda nicht spielberechtigten Jugendspielers wird der Verein SC Rhünda gemäß §31 Nr.2 in Verbindung mit §42ff (Nr. 3) und § 9 -alle StO- im Sinne der §38ff (Nr. 2) und § 39ff (Nr. 7) aufgrund des vorsätzlichen und wiederholten (zwei Spiele) Fehlverhaltens eines Vereinsmitglieds und Funktionärs des B-Ligisten mit einem Punktabzug von neun Punkten und einer Geldstrafe in Höhe von 300 €uro bestraft. Zusätzlich tritt gem. § 31 Nr. 4 StO für beide betroffenen Meisterschaftsspiele der Verlust der Spielwertung in Kraft.

Das Meisterschaftsspiel vom 10.04.2023 Spielkennung 340007043 SC Rhünda vs. TSV Gilserberg wird gem. § 31 Nr.4 StO mit 3 Punkten und 3:0 Tore für den TSV Gilserberg gewertet.

Das Meisterschaftsspiel vom 16.04.2023 Spielkennung 340007094 SC Rhünda vs. TSV Jahn Pfieffe wird gem. § 31 Nr.4 StO mit 3 Punkten und 3:0 Tore für den TSV Jahn Pfieffe gewertet.

Das besagte Vereinsmitglied des SC Rhünda wird aufgrund der vorsätzlichen schwerwiegenden Verstöße gegen § 38 und §39 der SpO und gem. §2 und §11 und § 17c 1.Aufzählung und § 42 Nr.3 -alle StO- mit einem Platzverbot von sechs Monaten (Beginn mit Rechtskraft diese Kammerurteils) und einer persönlichen Geldstrafe von 300 € belegt.

Der Jugendspieler wird gemäß §19 StO in Verbindung mit den § 9 und § 29 Nr.1 § 38 Nr. 2 und § 44 -alle Jugendordnung- aufgrund des zweifachen Fehlverhaltens und dem dafür notwendigen Vorsatz aufgrund seines jugendlichen Alters und fehlender Reife noch milde mit einer Spielsperre von vier Spielen bestraft.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein SC Rhünda.