Worms - Das Sportgericht der Regionalliga Südwest beabsichtigt aufgrund der Vorfälle im Spiel VfR Wormatia Worms - FK 03 Pirmasens am 27.10.2018 wie folgt zu entscheiden:

1. Der Verein VfR Wormatia 08 Worms wird wegen mehrerer Fälle des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000,00 EUR belegt.

2. Der Verein VfR Wormatia 08 Worms wird zudem mit einer Aberkennung von einem (1) Punkt ihrer ersten Herrenmannschaft in der Regionalliga Südwest für die Saison 2018/19 belegt.

Nach dem Ausgleichstreffer für den FK Pirmasens überwanden mindestens zwei Anhänger des Vereins Wormatia Worms die Innenraumumzäunung und betraten verbotswidrig den Innenraum. Während eine Person von Ordnern aufgehalten werden konnte, erreichte ein anderer Anhänger die Trainerbank des FK Pirmasens und attackierte dort den Cheftrainer des FK Pirmasens. Bei diesem Angriff zog sich der Cheftrainer Verletzungen zu. Der Anhänger konnte in der Folge überwältigt werden und verletzte hierbei noch einen Ordner. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel in der 85. Minute und berief die Spieler in die Kabinen. Auf dem Weg dorthin wurde ein Spieler des FK Pirmasens von einem Wormser Anhänger angespuckt.

Das Verhalten der Anhänger des VfR Wormatia Worms stellt sportrechtlich ein unsportliches Verhalten dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Sportgerichts der Regionalliga Südwest ist ein Verein für das Fehlverhalten seiner Anhänger verantwortlich. Im Rahmen der Strafzumessung war zu Gunsten des VfR Wormatia Worms zu berücksichtigen, dass der VfR Wormatia Worms sich für die Vorfälle entschuldigt und bereits erste Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. die Schließung der Vortribüne oder die Anschaffung eines Spielertunnels, umgesetzt hat. Zugleich hat der Verein angekündigt, gegen die Täter Stadionverbote verhängen zu wollen.

Aus Sicht des Sportgerichts stellt der tätliche Angriff auf den Gästetrainer einen besonders gravierenden Vorgang dar, der - selbst bei allen unsportlichen Vorgängen, die sich in deutschen Fußballstadien abspielen – eine Grenze überschreitet, die für die Sportgerichtsbarkeit unter keinen Umständen geduldet werden kann. Deshalb konnte der Vorfall mit einer Geldstrafe nicht mehr in ausreichendem Maße geahndet werden. Somit war neben der Geldstrafe auch eine Aberkennung von einem Punkt in der laufenden Saison der Regionalliga Südwest auszusprechen. Aus Sicht des Sportgerichts ist der Punktabzug schon deshalb gerechtfertigt, weil der Vorfall für sich genommen schon den Abbruch des Spiels, mit der Folge der Spielwertung von 0:2 zulasten des VfR Wormatia Worms, nahegelegt hätte.

Der VfR Wormatia Worms wurde gebeten, dem Sportgericht der Regionalliga Südwest bis zum 12.11.2018 mitzuteilen, ob dem Strafvorschlag des Sportgerichts zugestimmt wird. Bei Zustimmung zum Strafantrag ergeht ein dem Antrag gleichlautendes Urteil. Sollte der VfR Wormatia Worms dem Strafantrag nicht zustimmen, muss das Sportgericht der Regionalliga Südwest zu einem Urteil kommen, ist dabei allerdings nicht an den Strafantrag gebunden.


Daniel Di Gregorio fällt bis Saisonende aus

Bittere Nachrichten für den FC 08 Homburg: Daniel Di Gregorio muss operiert werden und wird unserer Mannschaft voraussichtlich bis zum Ende der Saison fehlen.

Der 27-Jährige, der dieses Jahr von Waldhof Mannheim zu uns nach Homburg gewechselt ist und von Anfang an eine wichtige Rolle im Spiel unserer Mannschaft gespielt hat, wird im Dezember in Offenbach am Knie operiert. FCH-Trainer Jürgen Luginger wird in der verbleibenden Spielzeit ohne den Mittelfeldstrategen planen müssen. „Der Ausfall von Daniel Di Gregorio wiegt schon sehr schwer. Zumal er eine zentrale Figur in unserem Spiel war. Ihn eins zu eins zu ersetzen ist nur mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung möglich.“