Südwest - Der Bahlinger SC hat bei der Fußball-Regionalliga Südwest GbR Einspruch gegen die Wertung des Regionalliga-Spiels vom vergangenen Samstag eingelegt. Die Partie hatte der FSV Frankfurt mit 2:0 gewonnen.

Nach Ansicht des BSC hat der FSV Frankfurt dabei gegen den § 12a) Nr 4.1 der Spielordnung der Regionalliga Südwest verstoßen.

Dahinter verbirgt sich, dass sich bei jedem Punktspiel eines Teams in der Regionalliga Südwest vier deutsche U23-Akteure im Kader befinden müssen. Einer der vier im Spielberichtsbogen aufgeführten Akteure des FSV war nach Ansicht des Bahlinger SC am Samstag aber gar nicht vor Ort.

Die Statuten der Regionalliga Südwest inkl. Spielordnung finden Sie jederzeit auf unserer Website unter folgendem Link:

Das zuständige Sportgericht der Regionalliga Südwest wird nun den FSV Frankfurt und den Schiedsrichter anschreiben und um Stellungnahmen zu den angesprochenen Vorgängen bitten.

Das Gremium wird dann zu gegebener Zeit über den Einspruch zu befinden haben. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir informieren.