Südwest - Derzeit gelten für alle Bundesländer im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus einschneidende Maßnahmen, nach denen auch in den fünf Bundesländern, die Vereine der Regionalliga Südwest beheimaten, der Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt ist.

Zwischenzeitlich muss davon ausgegangen werden, dass auch direkt nach Ende der Osterferien die Saison in der Regionalliga Südwest nicht fortgesetzt werden kann. Deshalb wurde vor dem Hintergrund der jeweiligen staatlichen Verfügungslagen für alle Amateurspielklassen inklusive der fünf Regionalliga-Staffeln entschieden, den Spielbetrieb bis auf Weiteres auszusetzen.

Die zeitlich unbefristete Aussetzung ist erforderlich, da die Rechtslage – hier konkret die Rechtsverordnungen und Verfügungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern – keine andere Möglichkeit zulassen und es im Moment ungewiss ist, wann eine Fortsetzung des Spielbetriebs möglich sein wird.

Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs ist abhängig von der Rechtslage und erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um den Vereinen ihre Planungen zu erleichtern. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die Träger der fünf Regionalliga-Staffeln verständigt. Oberste Priorität hat weiterhin, dass auch der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und insofern alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt.

Statuarische Maßnahmen

Aktuell erarbeiten DFB, DFB-Landesverbände und die Regionalliga Südwest GbR Anpassungen der verbandsrechtlichen Rahmenbedingungen und bereiten Änderungen der Ordnungen vor. Hierbei werden auch im Vereinswechselrecht (Transferperioden und Wartefristen) sowie bei den Regelungen für den Insolvenzfall Anpassungen vorgenommen, um der aktuellen Situation gerecht zu werden und den Spielbetrieb nicht zu gefährden. Diese werden zeitnah beschlossen und dann unverzüglich veröffentlicht.

Zudem wurde die Frist im Zulassungsverfahren zur Bewerbung für die Regionalliga Südwest 2020/2021 auf den 15. Mai 2020 verlegt (ursprünglich 15. April 2020). Auf die Überprüfung der Liquiditätssituation der Clubs wird auch für die kommende Spielzeit verzichtet.

Szenarien zum weiteren Vorgehen

Derzeit werden mit Hochdruck sowohl sämtliche Szenarien entwickelt, bewertet und rechtlich geprüft, die sich mit einer Fortsetzung der Saison 2019/20 befassen, als auch für den Fall, dass die Saison nicht fortgesetzt werden kann. Dabei sind für alle zukünftigen Maßnahmen bzw. Entscheidungen die behördlichen Vorgaben maßgebend und zudem immer auch andere Spielklassen (3. Liga, Regionalliga-Staffeln, Oberligen) zu berücksichtigen.

Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass der Höhepunkt der Corona-Krise noch nicht erreicht ist und insofern endgültige Antworten auf diese fußballpraktischen Fragestellungen noch nicht final möglich sind. Dies betrifft insbesondere den gelegentlich unterbreiteten Vorschlag für einen vorzeitigen Abbruch der Saison. Solange es noch möglich erscheint, die Meisterschaftsspiele auszutragen und so insbesondere auf sportlichem Wege Auf- und Absteiger zu ermitteln, ist es nach übereinstimmender Auffassung der Entscheidungsträger auch in der Regionalliga Südwest GbR nicht möglich, Vereinen vorschnell diese Chance zu nehmen, indem endgültige Entscheidungen getroffen werden. Eine vorzeitige Beendigung der Saison 2019/2020 wäre zudem mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden.