Südwest - Das Landgericht Mannheim hat die Anträge der Oberligisten SG Barockstadt Fulda-Lehnerz e.V. und SGV Freiberg Fußball e.V. auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Träger der Regionalliga Südwest – ohne mündliche Verhandlungen – zurückgewiesen.

Anlass für die Verfahren war die Entscheidung der Regionalliga Südwest GbR vom 29.04.2021, einen Aufstieg aus den nachgeordneten drei Oberligen (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz/Saar) davon abhängig zu machen, dass mindestens 50 % der im jeweiligen Spielmodus vorgesehenen Spiele absolviert wurden, weil nur dann die sportliche Qualifikation gegeben sei.

Bis zur pandemiebedingten Abbruchentscheidungen haben die SG Barockstadt Fulda-Lehnerz e.V. und der SGV Freiberg Fußball e.V. jedoch lediglich 12 bzw. 13 Spiele bestritten. In der Hessenliga spielten in dieser Saison insgesamt 20 Vereine, während die Oberliga Baden-Württemberg eine Staffelstärke von 21 Mannschaften aufwies. Das durch die Regionalliga Südwest vorgegebene sportliche Qualifikationskriterium wurde damit in beiden Fällen nicht erfüllt.

Die Anträge der beiden Oberligisten zielten auf eine Zulassung zur Regionalliga Südwest ab. Die zuständige 14. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim führte dazu aus, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer bestimmten Spielklasse grundsätzlich der jeweilige Veranstalter festlege, vorliegend also die Regionalliga Südwest GbR. Dabei stehe dem Spielklassenträger das Recht zu, über die bestehenden allgemeinen Regelungen hinaus ergänzende Anforderungen an die sportliche Qualifikation für einen Aufstieg nach billigem Ermessen festzulegen, und zwar auch noch während der laufenden Spielzeit. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Spielzeit der nachgeordneten Spielklassen nicht vollständig absolviert werden konnte. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Regionalliga Südwest einer vorzeitig beendeten Spielzeit mit weniger als der Hälfte der vorgesehenen Spiele keine sportliche Aussagekraft beimesse. Zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht jede Mannschaft zumindest einmal gegen jede andere Mannschaft gespielt hat, könne der Tabellenstand davon abhängen, ob eine Mannschaft gegen vergleichsweise schwache oder starke Gegner gespielt habe. Anderen Lösungsmöglichkeiten, deren Wahl die Billigkeit geboten hätte, seien nicht ersichtlich.

Ein weiteres Verfahren zur Aufstiegsfrage in die Regionalliga Südwest ist derzeit beim Landgericht Stuttgart anhängig. Dort versuchen die Oberligisten SGV Freiberg und SV Stuttgarter Kickers den Aufstieg ebenfalls im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen. Nach der mündlichen Verhandlung am 28.05.2021 hat das Landgericht Stuttgart angeregt, die Anträge mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen. Ein Termin für die Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt für den morgigen Freitag, den 11. Juni um 16.00 Uhr.