Südwest - Am gestrigen Mittwochnachmittag informierte der VfR Aalen e.V. die Regionalliga Südwest GbR darüber, selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich beim Amtsgericht Aalen beantragt zu haben.

Die Spielordnung der Regionalliga Südwest sieht in § 6 dazu vor, dass in einem solchen Fall der klassenhöchsten Mannschaft – hier der Regionalligamannschaft – mit Stellung des Insolvenzantrags grundsätzlich neun Gewinnpunkte aberkannt werden. Von dem Punktabzug kann abgesehen werden, wenn gegen den Hauptsponsor oder einen anderen vergleichbaren Finanzgeber des Vereins zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, oder sich der Hauptsponsor bzw. Finanzgeber in einer Restrukturierung gemäß StaRUG befindet.

Die Entscheidung über den Punktabzug wird die Spielkommission der Regionalliga Südwest nach Anhörung des VfR Aalen treffen.