Südwest - Die Spielkommission der Fußball-Regionalliga Südwest hat nach Anhörung des VfR Aalen 1924 e.V. am heutigen Tag entschieden, dass dem Verein in der Regionalliga Südwest zur Spielzeit 2022/2023 neun Gewinnpunkte abgezogen werden. Der VfR Aalen hatte am 26. Oktober 2022 beim Amtsgericht Aalen einen Insolvenzantrag gestellt.

Die Spielordnung der Regionalliga Südwest sieht in § 6 dazu vor, dass in einem solchen Fall der klassenhöchsten Mannschaft – hier der Regionalligamannschaft – mit Stellung des Insolvenzantrags grundsätzlich neun Gewinnpunkte aberkannt werden.