Schwalm-Eder - Die Spielserie 2021/22 im Jugendfußball ist noch nicht beendet, und einige Entscheidungen stehen auch noch aus, da wirft die neue Spielzeit 2022/23 ihre Schatten bereits voraus. Die neue Saison wird auch eine Reihe von Veränderungen mit sich bringen.

Das Meldefenster für die Jugendmannschaften ist in der Zwischenzeit frei geschaltet. Die Meldungen müssen, wie früher auch schon, bis zum 05.07.2022 erfolgt sein.


Mannschaftsstärken:

Bei den Mannschaftsstärken sind folgende Möglichkeiten für den Schwalm Eder Kreis vorgesehen:

G-Jugend 3 gegen 3 (Meldung im DFBnet auch nur für 3er Mannschaften möglich)

Hier Informationen über die neuen Wettbewerbsformen:

Das müsste die Mannschaftszahl von 30 auf mindestens 60 verdoppeln. Hier hat aber auch jeder Stammverein jetzt die Chance, eine eigene Mannschaft zu stellen.

Es ist sicherlich auch möglich, dass ein Trainer/Betreuer mindestens zwei Mannschaften betreut, da man selbstverständlich bei dieser Wettbewerbsform wieder zu den Spielfesten zurückkehrt.

F-Jugend 7 gegen 7 (Meldung im DFBnet auch für 4er und 5er Mannschaften möglich)

E-Jugend 7 gegen 7 (Meldung im DFBnet auch für 4er und 5er Mannschaften möglich)

D-Jugend 7 gegen 7 oder 9 gegen 9 (Meldungen im DFBnet für 7er und 9er Mannschaften möglich)

C-Jugend 9 gegen 9 oder 11 gegen 11 (Meldungen im DFBnet für 7er, 9er und 11er Mannschaften möglich)

A- + B-Jugend 11 gegen 11 (Meldungen im DFBnet nur für 11er Mannschaften möglich)

Wenn jemand mit einer 9er Mannschaft spielen will bzw. muss, dann bitte über Bemerkungen oder Zusatz im Mannschaftsname mitteilen.


Jugendspielgemeinschaften:

Hier der neue JSG-Antrag:

Bei G- und F-Junioren werden nur noch JSG-Anträge genehmigt, die maximal zwei Stammvereine beinhalten bzw. wenn die JSG analog einer Seniorenspielgemeinschaft spielt. Falls beides nicht erreicht wird, ist der JSG-Antrag mit einer Spielerliste mit entsprechender Vereinszugehörigkeit zu unterlegen, oder wenn nur eine F-Jugend-Mannschaft gemeldet werden kann.

Wenn bei den E-Junioren mehr als zwei Mannschaften gemeldet werden, in dieser Saison ist das drei- bzw. viermal der Fall, werden nur noch JSG-Anträge genehmigt analog zu G- und F-Junioren.


Hier die Ausführungsbestimmungen zur Genehmigung eine Jugendspielgemeinschaft:

II. Antrags- und Genehmigungsverfahren

1. Der Antrag auf Bildung einer Junioren-Spielgemeinschaft muss auf dem vorgeschriebenen Formblatt bis zum 05. Juli bei dem zuständigen Kreisjugendwart eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der im Antrag als Nr. 1 benannte Verein ist federführend für die Jugend-Spielgemeinschaft und verantwortlich (auch finanziell) gegenüber den Organen des Hessischen Fußball-Verbandes.

Dem Antrag ist ein Ausdruck des im DFB-Net erstellten Mannschaftsmeldebogens beizufügen.

2. In der Datenbank Pass-Online sind bis zum 05. Juli alle einsetzbaren Spieler der beteiligten Partnervereine zu markieren. Diese Markierungen bilden die verbindliche Grundlage für das Genehmigungsverfahren. Die Angaben über die zur Verfügung stehenden Spieler werden im Saisonverlauf überprüft.

Eine Abschrift der Genehmigung erhalten der federführende Verein sowie die Abteilung Jugend (Sportschule Grünberg) durch den zuständigen Kreisjugendwart.

3. Unrichtige Angaben in den Anträgen auf Genehmigung von Junioren-Spielgemeinschaften und Verstöße gegen die vom Verbandsjugendausschuss erlassenen Ausführungsbestimmungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Im Wiederholungsfall oder in sonstigen besonders schweren Fällen kann auf Punktabzug erkannt werden. (vgl. § 43 Nr. 2 Strafordnung)

4. Der für die Genehmigung des Antrages zuständige Kreisjugendwart überwacht die Einhaltung von Auflagen.

5. Die Einspruchsfrist beträgt sieben Tage nach Erhalt der Entscheidung durch den zuständigen Kreisjugendausschuss. Die Widerspruchsinstanz gegen alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Junioren–Spielgemeinschaften ist die Kommission Spielbetrieb des Verbandsjugendausschusses bzw. als letzte Instanz der Verbandsjugendausschuss.


Hier eine Checkliste für die Meldebogenabgabe:


Der KJFA weist schon jetzt darauf hin, wie bereits in der Jugendleitersitzung, dass man aller Wahrscheinlichkeit nicht darum herum kommt, dass man, aufgrund der Mannschaftszahlen, im B- und A-Jugend-Bereich zur neuen Saison kreisübergreifend wird spielen müssen.