Hessen - Der Verbandsvorstand des Hessischen Fußball-Verbandes hat im Umlaufverfahren die Anträge Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren gem. § 121 Spielordnung und Wegfall der Wartefristen gem. § 27 Jugendordnung beschlossen.

Beide Ordnungsänderungen treten gemäß § 57 Satz 2 Satzung am 15. April 2020 in Kraft und gelten nur für solche Vereinswechselanträge, die ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden. Die neuen Regelungen schaffen Klarheit in Hinblick auf die Unterbrechung der Wartefrist und geben den Vereinen insbesondere eine bessere Planungssicherheit.

Die geänderten Vorschriften sehen Sie hier:

In den nächsten Tagen folgen weitere Änderungen der Ordnungen.


Quelle: HFV