Schwalm-Eder - Im Dezember 2022 haben 101 Trainer und Trainerinnen an der Trainerpassschulung teilgenommen. Lediglich zwei Vereine haben ihre Trainer nicht geschult. Weitere Schulungen werden laufend in den verschiedenen Fußballkreisen angeboten. Der nächste Termin im Schwalm-Eder-Kreis soll voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden. Ergänzend zu der Schulung weist der KFA nachfolgend noch auf folgende Grundsätze hin:

• Basis für alle Schulungen ist § 36 der Spielordnung des HFV.

• Der Trainer-Pass hat Gültigkeit im gesamten Wirkungsgebiet des HFV für die jeweilige Saison. Pro Saison ist die Teilnahme an einer Schulung zwingend notwendig.

• Der Trainer-Pass gilt persönlich und behält bei Vereinswechsel des Inhabers seine Gültigkeit.

• Der Trainer-Pass ist ausschließlich an die Funktion am jeweiligen Spieltag gebunden und stellt keine Eintrittskarte zu anderen Spielen ohne Beteiligung der eigenen Mannschaft dar.

• Verhalten am Spieltag:

Trainer/Mannschaftsverantwortliche sind verpflichtet, sich vor Spielbeginn persönlich mit dem Schiedsrichter in Verbindung zu setzen, wenn:

a) Der Trainer-Pass vergessen wurde und nicht vorgelegt werden kann.

b) Der Trainer durch eine andere Person in der Verantwortung für die Mannschaft vertreten wird (z. B. bei Spielertrainer und/oder bei Abwesenheit des Trainers).

c) Der Trainer noch keine Schulungsmaßnahme durchlaufen hat.

• Zuwiderhandlungen und Sanktionierung:

Sollte die Kontaktaufnahme in o.g. Gründen (Verhalten am Spieltag) nicht erfolgen und eine nicht berechtigte Person nach außen erkennbar die sportliche Leitung der Mannschaft übernehmen, ist der Schiedsrichter entsprechend berichtspflichtig.

Im Spielbericht wird die Zuwiderhandlung wie folgt verbindlich festgelegt:

„Trainer/Mannschaftsverantwortlicher ohne Trainer-Pass anwesend“.