Nordhessen - Die (wohlverdiente) Sommerpause ist da. Nach einer langen Saison können Spieler, Trainer und Vereinsverantwortliche zumindest zwei drei Wochen durchschnaufen, ehe die Vorbereitung auf die Spielzeit 2019/20 beginnt. Es bleibt also kaum Zeit, auf die abgelaufene Serie zurück zu blicken, aber die so eben beendete Relegation ist noch in bester Erinnerung und alle mal einen Blick wert, denn sie brachte schon neue Erkenntnisse.

Im Frühjahr eines jeden Jahres beginnt die Rechnerei. Wie viele Punkte benötigt man noch, um nicht abzusteigen oder in die Relegation zu müssen? Aber wie viele Vereine steigen überhaupt ab? Und warum steht mein Verein in der Tabelle hinter dem punktgleichen Kontrahenten, obwohl dieser das viel schlechtere Torverhältnis hat? In der Bundesliga ist das doch auch nicht so.

Dann folgt der Blick in die Spielordnungen und Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Kreise und des Hessischen Fußball-Verbandes. Viel schlauer wird man dort aber auch nicht immer, denn die Kriterien, wer in welchem Fall auf- oder absteigt, sind nur innerhalb eines Bundeslandes gleich, für die übergeordneten Regionalligen gelten schon wieder andere Bestimmungen (unter anderem das Torverhältnis statt der direkte Vergleich).

Eine vereinfachte und einheitliche Reglung wäre hier sicher hilfreich. In ersterem Punkt hat der HFV bereits Einsicht gezeigt und Veränderungen angekündigt.

Veränderungen hat es, wenn auch ganz leise, bei der Handhabung der Ligenstärke (Richtzahl) gegeben. Bislang war es ein ungeschriebenes Gesetz, dass alles, was bis zum letzten Spieltag der Saison bekannt ist, durch weitere nach dem letzten Spieltag eintretende Ereignisse wie beispielsweise der Rückzug eines Teams oder die Relegation, nicht verändert werden darf.

Heißt: Ist die Richtzahl (bsp. 16) durch vermehrte Absteiger aus der nächst höheren Liga überschritten, so tritt diese Klasse in der darauf folgenden Saison eben mit mehr Mannschaften an (bsp. 17 statt 16). Ein entsprechender Passus ist in der Spielordnung des HFV leider nicht zu finden. Zu finden ist lediglich, was passiert, wenn die Ligenstärke vor Beendigung der Saison unterschritten wird. Dann zum Beispiel gibt es weniger Absteiger, bis die Richtzahl erfüllt ist. Auch hier sollte der HFV nachbessern.

Geregelt ist in der Spielordnung des HFV jedoch, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn es Veränderungen der Ligenstärke nach dem letzten Spieltag gibt. Dann nämlich wird über die Relegation "aufgefüllt".

Nimmt man die letzten Punkte zum Anlass, dann hätten eigentlich die beiden Kasseler Gruppenligen in der nächsten Spielzeit mit insgesamt 33 (statt 32) Mannschaften an den Start gehen müssen, da die Zahl 33 zum letzten Spieltag feststand. Und aus der Aufstiegsrunde der Zweiten der Kreisoberligen hätten zwei Teams aufsteigen sollen, da der SV Türkgücü Kassel über die Aufstiegsrunde der Gruppenliga-Zweiten in die Verbandsliga Nord aufgestiegen ist und somit einen Platz in der GL Kassel freigemacht hat.

Doch der Verband entschied sich, es bei einem Aufsteiger aus der KOL-Aufstiegsrunde (BC Sport Kassel) zu belassen, um so auf die Richtzahl 32 zu kommen.

Ob es nun richtig wäre, kommende Serie mit 33 statt 32 Mannschaften in den beiden Kasseler Gruppenligen anzutreten, bleibt jedem selber überlassen, aber zukünftig sollte man dies auch in der Spielordung klar regeln.

In diesem Sinne wünscht Hessensport24 allen Fußballinteressierten eine erholsame Sommerpause.


Ihr Udo Bongartz, Hessensport24