Schwalm-Eder - Wie der Schwalm-Eder-Kreis heute auf seiner Website bekannt gab, gilt ab sofort bis zum 30. November 2020 eine verschärfte Maskenpflicht. Für Sportveranstaltungen sieht diese wie folgt aus:

In den Kommunen des SEK gilt eine Maskenpflicht u.a.

- auf Sportplätzen bei Spielbetrieb (gilt nicht für aktiv am Spielbetrieb Teilnehmende),

- auf Spiel- und Bolzplätzen


Weitere Einschränkungen:

- Bei Sportveranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden (Sporthallen u. DGH) sind mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung keine Zuschauer mehr zugelassen. Ausgenommen hiervon ist jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro Minderjährigem/Minderjähriger.

- Sportveranstaltungen im Freien sind auf eine Gesamtteilnehmerzahl von 150 Personen zu begrenzen. Darin eingeschlossen sind auch die Aktiven sowie Funktionäre.


Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 22.10.2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. November 2020, kann jedoch je nach Entwicklung der aktuellen Lage verlängert werden.


Hier die ganze Meldung auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises: