Hessen - Auf dem Verbandstag im September 2021 in Frankfurt wurden die Bestimmungen für das Schiedsrichter-Pflichtsoll in der Spielordnung (§ 26) neu geordnet. Mit Wirkung zum 01. Juli 2022 sind diese in Kraft getreten.

Seitdem gehen auf der Geschäftsstelle und den Funktionären auf Kreisebene Fragen wie

- Wie viele Spielleitungen müssen unsere Schiedsrichter erbringen?

- Wann wird ein Schiedsrichter auf das Pflichtsoll angerechnet?

- Welche Strafen erwarten uns bei der Nichterfüllung?

ein.

Um Vereinen und Schiedsrichtern identische Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde auf der Homepage eine Seite zum neuen Schiedsrichter-Pflichtsoll erstellt.

Diese beinhaltet Videos mit Antworten auf die oben gestellten Fragen und weitere Erläuterungen über die Auslegungen der neuen Bestimmungen der Spielordnung zum Pflichtsoll.

Dort finden Sie auch Videos mit Beispielen für die Anwendung der neuen Regelungen, auf Fallkonstellationen von Berechnungen des Pflichtsolls vergangener Jahre.

Weiterhin wird den Vereinen eine Datei zur Verfügung gestellt, mit denen sie die zu erbringenden Spielleitungen ihrer Schiedsrichter aufgrund der gemeldeten Mannschaften berechnen können.

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Quelle: HFV