Hessen - Nach dem Abbruch des Punktspielbetriebes der Saison 2020/21 im Februar beginnen nun die Planungen für die Saison 2021/22. Das Gutachten des Ressort "Wettspielordnung" des Deutschen Tischtennis-Bundes vom 28.01.2021 erläutert detailliert das Startrecht bzw. die Auffüllregelung.

1. In Anlehnung an die Formulierung in WO M 3.1 erhalten alle Mannschaften das Startrecht in ihrer bisherigen Spielklasse. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der „ungültigen Saison“ nach Abschluss der Spielklasseneinteilung zurückgezogen oder gestrichen wurden.

2. Es gibt weder Direktaufsteiger noch Absteiger.

3. Sofern eine Spielklasse bzw. eine Gruppe nach Abschluss der Vereinsmeldung noch nicht die Sollstärke erreicht, werden die freien Plätze im Rahmen der Auffüllregelung (WO F 3.4.4.8) vergeben.

a) Für das Auffüllverfahren werden zunächst alle Mannschaften herangezogen, die in der für ungültig erklärten Spielzeit in der Spielklasse direkt darunter eingeteilt waren. Da es keine Reihenfolge dieser Mannschaften aus der für ungültig erklärten Spielzeit gibt, wird die Reihenfolge der Spielzeit davor herangezogen.

b) Dabei werden zunächst solche Mannschaften befragt, die für die für ungültig erklärte Spielzeit einen Spielklassenverzicht vorgenommen haben, und zwar in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung in der Saison davor. Danach werden die Mannschaften befragt, die vor der für ungültig erklärten Spielzeit aus der aufzufüllenden Spielklasse abgestiegen sind oder nicht in diese aufgestiegen sind, und zwar in der vom HTTV dafür geltenden Reihenfolge der Auffüllregelung (WO F 3.4.4.8).

c) Im konkreten Fall ist es möglich und zulässig, dass eine Mannschaft, die vor der „ungültigen Saison“ im Rahmen des damaligen Auffüllverfahrens zu einem möglichen Aufstieg oder Klassenerhalt befragt wurde und abgelehnt hat, nun erneut befragt wird und zustimmt. Dies trifft auch auf Mannschaften zu, die in der Saison vor der „ungültigen Saison“ zurückgezogen oder gestrichen wurden, sofern sie in der für ungültig erklärten Spielzeit in der Spielklasse direkt unter der aufzufüllenden Spielklasse eingeteilt waren.

d) Die Durchführung des Auffüllverfahrens berücksichtigt insbesondere die Abschlusstabellen der der „ungültigen Saison“ vorangegangenen Saison – im Falle eines Abbruches mitsamt der in WO M 3.3.1 vorgesehenen Quotientenregelung.

e) Beim Auffüllverfahren kann es vorkommen, dass eine Gruppe die Sollstärke überschreitet, falls vor dem letzten Auffüllschritt zwei oder mehr gleichrangige Mannschaften zur Verfügung stehen und ihre Auffüllbereitschaft erklären.

Da es in den Abschlusstabellen der Saison 2020/2021 keine Platzierungen gibt, wird die Aufstiegsbereitschaft im Rahmen der Vereinsmeldung für sämtliche Mannschaften der jeweiligen Spielklasse abgefragt. Dies ist notwendig, um die Auffüllreihenfolge bei Unterbesetzung einer Spielklasse zeitnah umzusetzen.

Die Spielleiter erhalten zu einem späteren Zeitpunkt noch detaillierte Informationen bzgl. der Auffüllreihenfolge und deren Umsetzung in click-TT.


Termine 2021/2022:

Vereinsmeldung: 25.05.2021 – 10.06.2021

Terminmeldung: 20.06.2021 – 01.07.2021

Mannschaftsmeldung: 20.06.2021 – 01.07.2021


Änderung Spielsystem:

In der Saison 2021/2022 werden Begegnungen in allen Klassen die mit Vierermannschaften spielen (Damen von Bezirksliga bis Hessenliga und Herren Kreisklassen) einheitlich im Bundessystem ausgetragen. Dies betrifft allerdings nicht das Braunschweiger-System, welches mit Vierer- als auch Dreiermannschaften gespielt werden kann (3. Kreisklasse sowie Nachwuchs).

Hessenligen und Verbandsligen der Damen müssen bis zum Siegpunkt spielen. Die Entscheidung, alle Spiele im Bundessystem über den Siegpunkt hinaus auszutragen, obliegt weiterhin den Kreisen und Bezirken. Im Braunschweiger System werden weiterhin alle zum Spielsystem gehörenden Begegnungen ausgetragen.


Quelle: HTTV